Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines schlechten Bürostuhls Rückenschmerzen bekommen hat, so kann er nicht gleich seinen Arbeitgeber verklagen. Zuerst muss er seinen Arbeitgeber auf diesen Missstand aufmerksam machen. Erläuterungen warum und weshalb dieser Stuhl nicht für ihn geeignet ist sind der erste Schritt. Der Arbeitnehmer sollte dem Chef demonstrieren warum dieser Stuhl nicht vernünftig ist. Ihn eventuell anhand von Sitzbeispielen zeigen welche Mängel dieser Stuhl aufweist.
Ist der Stuhl beispielsweise nicht standsicher oder kippt er unter Belastung seitlich und nach hinten weg. Ist der Sitzkomfort nur mäßig oder ist er gar durch scharfe Kanten gefährlich, so muss er ihm zunächst die Möglichkeit des Nachbesserns geben. Hat man den Chef zwei- bis dreimal aufgefordert einen neuen, guten Bürostuhl anzuschaffen und es ist keine Reaktion seitens des Arbeitgebers erfolgt, so kann der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft verweigern.
Die Folgen eines solchen Schrittes sollten gut überlegt sein. Ob ein Bürostuhl für die Rückenschmerzen eines Arbeitnehmers verantwortlich gemacht werden kann muss der Arbeitnehmer zunächst einmal nachgewiesen. Der Arbeitgeber wird seinen Mitarbeiter wohl auf die falsche Nutzung dieses Stuhls aufmerksam machen. Denn um „richtig“ zu sitzen müssen einige Kriterien eingehalten werden. Sitzt man aufrecht ohne sich anzulehnen so haben die Kopfstützen keinerlei Funktion.
Bei einer Neigung des Rückens wird die Muskulatur im Nackenbereich deutlich angestrengt um den Kopf in der gewünschten Position zu halten. Sitzt man längere Zeit mit rundem Rücken auf diesem Stuhl, obwohl dieser eine Rückenlehne hat, die sogar nachgibt, dann ist nicht der Stuhl der Verursacher der Rückenschmerzen sondern die falsche Sitzhaltung.
Der Arbeitnehmer muss sich durch seinen behandelnden Arzt attestieren lassen, welche Art von Beschwerden er hat, die Häufigkeit und auch die Intensität seiner Rückenschmerzen ist ein wichtiger Punkt. Da Rückenbeschwerden viele Ursachen haben können, ist es auch hier nicht leicht, die vorhandenen Beschwerden auf die Nutzung schlechter Bürostühle zurückzuführen.
Fazit: Hat ein Arbeitnehmer Rückenbeschwerden aufgrund eines schlechten Bürostuhls und ist seine Wirbelsäule ernsthaft beschädigt, so wird sein Arzt eine entsprechende Diagnose stellen können. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei seinem Rententräger einen Zuschuss für den Kauf eines ergonomischen Bürostuhls beantragen. Dieser Stuhl ist dann Eigentum des Arbeitnehmers und er kann ihn bei einem Arbeitsplatzwechsel mitnehmen.